Verein zur Sicherung der sonderpädagogischen Förderung von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen e.V.                                

              Inklusion ja, aber bitte richtig. Wir wollen eine Inklusion, die sich an den Bedürfnissen aller Kinder orientiert.

 
 

Wir sind nicht gegen Inklusion, - aber gegen eine unsachgemäße Umsetzung, die derzeit zu einer erheblichen Verringerung der sonderpädagogischen Versorgung unserer Kinder führt.


Wir sind nicht grundsätzlich gegen Inklusion, aber gegen eine unsachgemäße Umsetzung. Seit dem Schuljahr 2012/13 darf die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen keine Neueinschulungen mehr vornehmen. Alle Kinder bei denen seitdem ein sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen festgestellt wird, müssen eine Regelschule besuchen. Der Primarbereich (Klasse 1-4) der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen läuft zum Schuljahr 2017/18 aus und wird dann ganz geschlossen. Die Sekundarstufe (Klassen 5-10) war davon bisher nicht betroffen. Das kürzlich veröffentlichte neue Schulgesetz sieht vor, dass ab dem nächsten Schuljahr 2015/16 die Förderschulen Lernen auch in der 5. Klasse keine neuen Schüler mehr aufnehmen dürfen. Auch dieser Bereich soll dann auslaufend beschult werden und spätestens zum Schuljahr 2021/22 ganz geschlossen werden.


Inklusion findet also in Teilen, seit dem Schuljahr 2012/13 schon statt und schon jetzt ist eine Verringerung der sonderpädagogischen Versorgung unserer Kinder spürbar. Bei der weiteren schrittweisen Umsetzung der Inklusion wird sich der Bedarf an Sonderpädagogen in den nächsten zwei Jahren weiter erhöhen. Es werden dann etwa doppelt so viele Sonderschullehrkräfte fehlen.

Durch den schon jetzt herrschenden Förderschullehrermangel  wäre es vernünftig, einen Aufschub/Aussetzung (Moratorium) der Inklusion anzustreben.


Im Augenblick ist kein erfolgversprechendes Inklusionskonzept zu erkennen. Zuallererst muss doch sichergestellt sein, dass für die Umsetzung von Inklusion überhaupt ausreichend Förderschullehrer bereit stehen. Daher sehen wir die Landesregierung in der Pflicht dafür zu sorgen, das mehr Studienplätze für Sonderschulpädagogen zur Verfügung stehen und die Weiterbildung von Lehrkräften der Regelschulen ausgeweitet wird.


Mit der Abschaffung der Förderschulen wird das Wahlrecht, welches laut Niedersächsischen Schulgesetz (§59, Absatz 1) den Erziehungsberechtigten zusteht, hinterrücks außer Kraft gesetzt. Wir halten das für falsch und unzulässig. Im August 2014 ist es Eltern gelungen, die Einschulung ihres Kindes in die Förderschule Lernen auf dem Klageweg zu erzwingen.  Das OVG Lüneburg hat im August 2014 in seiner Urteilsbegründung die Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Förderschulen angezweifelt.


Fest steht: Ein funktionierendes inklusives System, das von den Beteiligten akzeptiert wird, braucht keine Förderschulen. Aber erst dann, wenn es funktioniert!


Unser Verein steht zur Verfügung, sich bei der Gestaltung einer Inklusion einzubringen, die sich an den Bedürfnissen aller Kinder, ob nun mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, orientiert.